Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1. Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische heilkindliche Behandlung des Patienten. Die Behandlungen des Heilpraktikers umfassen unter anderem auch wissenschaftlich und schulmedizinische nicht anerkannte naturheilkundliche
Heilverfahren.
1. Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen ihres
Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Auch wird die Volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Daher sollte sich der/die Patient/in bei seiner/ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme selbstständig
erkundigen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
1. Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung die in der Anamnese besprochen wird. Diese ist bindend. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet. Beratungen per Telefon,
Nachrichten z.B. E-Mail oder WhatsApp, werden ebenfalls abgerechnet. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht bzw. nur teilweise zur Anwendung. Informationen über Kosten, spezieller Angebote werden
bei Bedarf direkt an den Patienten weitergegeben. Unklarheiten, bitte direkt ansprechen.
2. Um in der Praxis Unkosten gering zu halten, werden Zahlungen/Rechnungen fristgerecht gleistet. Das es Vorab-Dienstleistungen sind, können nicht fristgerecht geleistete Zahlungen kostenpflichtig angemahnt werden. Entstehende Zusatzkosten
durch Bearbeitung- und/oder Mahngebühren sind zu zahlen und können, wie auch der Rechnungsbetrag, rechtlich eingefordert werden. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen. Bei Behandlungsabbrüchen
egal in welcher Form und von welcher Person ausgehend, werden die bis dahin geleisteten Maßnahmen in Rechnung gestellt.
1. Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar laut § 615 BGB privat in Höhe von 50% des Betrages, oder mindestens 25€ pauschal. Dies gilt nicht, wenn der Patient
mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.
2. Vereinbarte Termine sind eine beiderseitige Willenserklärung und für beide Parteien bindend.
3. Die Behandlungsdauer ist der Angebots- und Preisliste zu entnehmen. Der Umfang der Behandlung richtet sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und dem Hautzustand. Wir geben Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung
über die Art der Behandlung trifft der Kunde.
4. Die Behandlung wird nach vorherigen Hautdiagnosen und der Behandlungsempfehlungen sach- und fachgerecht vorgenommen.
5. Kann aus für mich nicht zu vertretenden Gründen oder höhere Gewalt ein Termin von mir nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme
ermöglichen. Ich bin in dem Fall berechtig, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Mein gesetzliches Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Terminverzug durch den Kunden
1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 1 Werktag vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jener Behandlung bestehen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, bin ich berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß $ 615 BGB in Rechnung zu
stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden bestehen nicht.
2. Die Behandlung beginnt mit dem Eintreffen der Kunding / des Kunden in der Kabine. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbarten Behandlungsdauer. Ich bin zudem berechtigt, die volle
Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
§ 7 Aufklärung / Hinweise
1. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Patient, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden:
a) Patient(in) wurde zu Beginn (Erstgespräch) über Verlauf der Behandlung wesentliche Umstände und über die Diagnose mit Therapie aufgeklärt.
b) Sowie über voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, Belastungen, Risiken die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen sowie die Erfolgsaussichten der Therapie.
c) Die Behandlung des Heilpraktikers ersetzt eine ärztliche Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat oder Behandlung erforderlich ist, wird die Heilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen.
d) Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.
1. Es wird gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Heilpraktikerin kein Versprechen auf Heilung oder Linderung gegeben wird.
1. Die Einverständniserklärung zur Erhebung/Verarbeitung/Übermittlung der Patientendaten ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
a) Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Dokumentation gespeichert werden. Der Heilpraktiker verpflichtet sich, die Daten außerhalb der notwendigen Eingaben zur Diagnose und Behandlung nicht an unbeteiligte Dritte
weiterzugeben.
$ 10 Salvatorische Klause
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages ungültig sein oder werden, bleibt damit die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Die ungültige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die
dem Vertragszweck und dem Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am nächsten kommt.